LG München I - Urteil vom 21.09.1983
17 O 15683/82
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1363

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

LG München I, Urteil vom 21.09.1983 - Aktenzeichen 17 O 15683/82

DRsp Nr. 1996/2286

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

35000 DM [17500 EUR] Schmerzensgeld für eine 27-jährige Frau wegen eines Verkehrsunfalls für eine offene Unterschenkeltrümmerfraktur links, eine Rippenserienfraktur mit Stückfrakturen 3/4 und 5 links, einen Pneumothorax links, eine Infraktion des Schulterblattes unter dem linken Oberarm sowie eine Schlüsselbeinfraktur links mit einer MdE von 25 % auf Dauer.Zweimaliger stationärer Aufenthalt; Vielzahl von ambulanten Behandlungen.