LG Trier - Urteil vom 30.03.1984
4 O 219/81
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1529

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Trier, Urteil vom 30.03.1984 - Aktenzeichen 4 O 219/81

DRsp Nr. 1996/2511

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

10000 DM [5000 EUR] Schmerzensgeld für einen zum Urteilszeitpunkt 48-jährigen Mann wegen eines Verkehrsunfalls für einen schweren Schockzustand, einen Oberarmtrümmerbruch links mit traumatischer Schädigung des Nervus radialis und Verschiebung der Bruchstücke im mittleren Drittel, ferner für Rippenserienfraktur, 5 bis 11 links, eine Beckenringfraktur links, eine große Platzwunde am linken Ellenbogen und für zahlreiche schwere Platzwunden und Prellungen.