LG Wiesbaden - Urteil vom 15.06.1984
9 O 401/82
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1562

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Wiesbaden, Urteil vom 15.06.1984 - Aktenzeichen 9 O 401/82

DRsp Nr. 1996/2553

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

35000 DM [17500 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person wegen eines Verkehrsunfalls für eine Calceneusfraktur links, eine vordere Kantenabscherung des 11. Brustwirbelkörpers, eine Fraktur der 8. Rippe rechts, eine Commotio cerebri, eine Thoraxprellung, sowie für Schürfverletzungen am Thorax, am unteren Hals sowie am rechten Unterschenkel mit einer MdE von 50 % auf Dauer.49 Tage stationäre Behandlung, darunter fünf Tage Intensivstation