AG Achern - Urteil vom 12.01.1979
C 316/78
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1584
r+s 1979, 106
r+s 1979, 106

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Achern, Urteil vom 12.01.1979 - Aktenzeichen C 316/78

DRsp Nr. 1996/2581

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

2000 DM [1000 EUR] Schmerzensgeld für einen Unfallschock, multiple Prellungen, einer Platzwunde über der rechten Augenbraue sowie einen Schlüsselbeinbruch; erforderliche Narbenkorrektur.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1584
r+s 1979, 106
r+s 1979, 106