AG Ahlen - Urteil vom 07.02.1990
3 C 465/89
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/514

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Ahlen, Urteil vom 07.02.1990 - Aktenzeichen 3 C 465/89

DRsp Nr. 1996/2582

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

1500 DM [750 EUR] Schmerzensgeld für Pkw-Fahrer aus Verkehrsunfall wegen HWS-Schleudertrauma, Stauchungen der Unterarme, Becken- und Kniegelenksprellungen.Ca. zwei Monate ambulante ärztliche Behandlung.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1994/514