AG Ahrensburg - Urteil vom 04.08.1982
4b C 154/82
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1585

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Ahrensburg, Urteil vom 04.08.1982 - Aktenzeichen 4b C 154/82

DRsp Nr. 1996/2583

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

1000 DM [500 EUR] Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls für eine 2, 5 cm lange Schürfwunde am linken Oberschenkel, handtellergroße Blutungen über dem Bizeps des linken Oberarms, Prellungen des linken Armes und des linken Beines sowie eine Thoraxprellung links mit nachfolgender Thoraxneuralgie mit einer MdE von 100 % für 14 Tage

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1585