AG Frankenberg - Urteil vom 19.06.1990
1 C 256/90
Normen:
BGB § 847 ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/517

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Frankenberg, Urteil vom 19.06.1990 - Aktenzeichen 1 C 256/90

DRsp Nr. 1996/2736

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

800 DM [400 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann (Pkw-Beifahrer) aus Verkehrsunfall wegen schwerer Thoraxprellung, Prellung und Hautabschürfung im Bereich des rechten Unterbauches sowie Prellung des rechten Unterschenkels mit einer MdE von 100 % für fünf Tage.

Normenkette:

BGB § 847 ;
Fundstellen
DfS Nr. 1994/517