AG Hanau - Urteil vom 03.01.1978
31 C 158/77
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1717

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Hanau, Urteil vom 03.01.1978 - Aktenzeichen 31 C 158/77

DRsp Nr. 1996/2781

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

300 DM [150 EUR] Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls (Fahrradfahrer) für Prellungen und Schürfwunden am linken Zeigefinger sowie für Verletzungen an der linken Hüfte.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1717