AG Soest - Urteil vom 27.04.1979
9 C 62/79
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1899
VersR 1979, 828

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Fehlender Schmerzensgeldanspruch

AG Soest, Urteil vom 27.04.1979 - Aktenzeichen 9 C 62/79

DRsp Nr. 1996/3044

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Fehlender Schmerzensgeldanspruch

Die Zubilligung eines Schmerzensgeldes kommt bei nur geringfügigen Verletzungen (hier: Beule am Kopf mit Kopfschmerzen), insbesondere in Verkehrsunfallsachen, nicht in Betracht.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1899
VersR 1979, 828