Die Klägerin verlangt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 9. September 1992, bei dem sie u.a. ein HWS-Schleudertrauma mit Rückenmarkskompression sowie Prellungen an Kopf und Schulter erlitt. Die Beklagte muß als Haftpflichtversicherer ihres an dem Unfall beteiligten Versicherungsnehmers für die Schäden der Klägerin in vollem Umfang einstehen.
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