LG München I - Urteil vom 22.07.1993 19 S 10283/92
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/176
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
LG München I, Urteil vom 22.07.1993 - Aktenzeichen 19 S 10283/92
DRsp Nr. 2007/17169
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
3000 DM [1500 EUR] Schmerzensgeld für Frau aus Verkehrsunfall bei HWS-Trauma mit einer MdE von 100% für 35 Tage, von 25 % für 42 Tage, von 20 % für 120 Tage, von 15 % für 180 Tage und von 10 % für 360 Tage.Erforderlichkeit des Tragens einer Schanz'schen Krawatte.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;