Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 29.08.2002 in R.-W. in dem Kreuzungsbereich H.straße/F.weg ereignet hat. Im Kreuzungsbereich kam die Klägerin verkehrsbedingt zum Stillstand. Die Beklagte zu 1) fuhr mit ihrem PKW ## ## mit dem amtlichen Kennzeichen ... von hinten auf den von der Klägerin geführten PKW auf.
Die Beklagten sind für diesen Unfall zu 100 % eintrittspflichtig.
Der PKW des Ehemanns der Klägerin wurde in der Weise repariert, dass die an dem Fahrzeug befindliche Anhängerkupplung erneuert wurde.
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