BGB § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
AG Duisburg, Urteil vom 11.04.1983 - Aktenzeichen 5 C 521/82
DRsp Nr. 2007/21814
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
3000 DM [1500 EUR] Schmerzensgeld für eine Frau aus Verkehrsunfall wegen eines HWS-Schleudertraumas.Mehrwöchiges Erforderlichkeit des Tragens einer Schanz'schen Krawatte.Grobes Verschulden des alkoholisierten Schädigers.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;