AG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.10.1980
32 C 6329/80
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
zfs 1981, 6

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.10.1980 - Aktenzeichen 32 C 6329/80

DRsp Nr. 2007/21817

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

600 DM [300 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person aus Verkehrsunfall wegen einer HWS-Verletzung mit dreiwöchiger Arbeitsunfähigkeit.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
zfs 1981, 6