AG Köln - Urteil vom 23.11.1979
142b C 3678/78
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
VersR 80, 144

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Köln, Urteil vom 23.11.1979 - Aktenzeichen 142b C 3678/78

DRsp Nr. 2007/21834

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

250 DM [125 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person, die von einem vorbeifahrenden PKW mit Wasser aus einer Pfütze bespritzt wurde.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
VersR 80, 144