AG Lüneburg - Urteil vom 16.04.1981
10 C 27/81
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
zfs 1981, 199

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Lüneburg, Urteil vom 16.04.1981 - Aktenzeichen 10 C 27/81

DRsp Nr. 2007/21840

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

1. Ein Schmerzensgeldanspruch besteht auch bei sogenannten Bagatellverletzungen. 2. 250 DM [125 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person aus Verkehrsunfall mit folgenden Verletzungen: Hautabschürfungen sowie Schwellung im Bereich der rechten Ellenbogenspitze.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
zfs 1981, 199