Der Kläger nimmt das beklagte Land auf Ersatz des Schadens in Anspruch, der ihm bei einem durch einen fliehenden Häftling verursachten Verkehrsunfall entstanden sein soll.
Am 22.10.2005 schloss der Kläger mit dem Zeugen M3 einen Kaufvertrag über einen am 19.03.1998 erstzugelassenen Pkw VW Golf zum Preis von 4.400,00 EUR. Der Kläger ließ dieses Fahrzeug am 24.10.2005 versichern und sich als Halter eintragen .
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