LG Zweibrücken - Urteil vom 26.10.1999
3 S 96/99
Normen:
BGB § 459 § 463 § 467 Satz 2 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 36
DRsp I(130)478d-f
MDR 2000, 83
NJW-RR 2001, 167

Schadensersatz wegen Fehlens zugesicherter Unfallfreiheit

LG Zweibrücken, Urteil vom 26.10.1999 - Aktenzeichen 3 S 96/99

DRsp Nr. 2003/16808

Schadensersatz wegen Fehlens zugesicherter Unfallfreiheit

1. Gegenstand und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens zugesicherter "Unfallfreiheit" eines gekauften Gebrauchtwagens. 2. Nicht ersatzfähig sind vom Käufer aufgewendete Finanzierungskosten, und zwar weder als Mangelschäden (Vertragskosten) noch als Mangelfolgeschaden. 3. In solchen Fällen keine Anwendbarkeit der Regeln der positiven Vertragsverletzung.

Normenkette:

BGB § 459 § 463 § 467 Satz 2 ;
Fundstellen
DAR 2000, 36
DRsp I(130)478d-f
MDR 2000, 83
NJW-RR 2001, 167