Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 02.12.2022 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Az.
Es ist ferner beabsichtigt, den Tenor des v.g. Urteils zu Ziffer 1 und 2 gemäß § 319 ZPO dahingehend zu berichtigen, dass Zinsen jeweils in Höhe von 4 % pro Jahr (statt 4 Prozentpunkten) zu zahlen sind.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
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