LG Münster, vom 15.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 110 O 16/19
Schadensersatzanspruch gegen einen SteuerberaterKeine Verpflichtung zur Beratung in sozialversicherungsrechtlichen FragenSozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbHFehlende Sperrminorität eines Gesellschafter-Geschäftsführers
OLG Hamm, Urteil vom 08.04.2022 - Aktenzeichen 25 U 42/20
DRsp Nr. 2022/6922
Schadensersatzanspruch gegen einen SteuerberaterKeine Verpflichtung zur Beratung in sozialversicherungsrechtlichen FragenSozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbHFehlende Sperrminorität eines Gesellschafter-Geschäftsführers
1. Der Steuerberater, der mit der Lohnbuchführung beauftragt ist, ist zur Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen auch in Bezug auf die Beitragspflicht weder berechtigt noch verpflichtet, hat aber im Rahmen der sich als Nebenpflicht aus dem Steuerberatervertrag ergebenden vertraglichen Schadensverhütungspflicht bei Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art zu raten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, oder eine Prüfung durch den Sozialversicherungsträger gemäß §§ 7a, 28 h SGB IV anzuregen.2. Derartige Schwierigkeiten können sich bezüglich der Frage einer Beschäftigung i.S.v. § 7SGB IV für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ergeben, sofern diese nach dem Gesellschaftsvertrag ihre Tätigkeit nicht - etwa aufgrund einer Sperrminorität - unabhängig von den anderen Gesellschaftern gestalten können.
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