Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kaiserslautern vom 16. Juli 2019 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag als unzulässig verworfen wird.
2.Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Verfahrenswert wird auf 12.903,29 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten sind seit dem 12. Oktober 2018 rechtskräftig geschiedene Eheleute; die Trennung erfolgte spätestens im April 2016. Aus der Ehe der Beteiligten sind drei Kinder hervorgegangen, die in den Jahren 1998, 1999 und 2003 geboren sind.
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