LG Kaiserslautern - Urteil vom 18.03.1999
2 O 966/97
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 2001, 225
DRsp I(123)462d

Schadensersatzanspruch wegen Verlustes von Daten bei einem Verkehrsunfall

LG Kaiserslautern, Urteil vom 18.03.1999 - Aktenzeichen 2 O 966/97

DRsp Nr. 2004/1622

Schadensersatzanspruch wegen Verlustes von Daten bei einem Verkehrsunfall

»1. In der Vernichtung von Daten bei einem Verkehrsunfall ist eine Eigentumsverletzung zu erblicken, da zumindest der Datenträger mit den darauf verkörperten Daten eine körperliche Sache ist, an der Eigentum bestehen kann. 2. Der Anspruch des Geschädigten besteht hier darin, die Datenträger in der ursprünglichen Form, also mit den entsprechenden Daten, wieder zu bekommen. Der Schaden besteht in dem Aufwand, der nötig ist, um die Datenträger wieder in den Zustand zu versetzen, den sie vor dem Eingriff hatten. Dies umfasst den zur Wiederherstellung der gelöschten Daten erforderlichen Aufwand.«

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 2001, 225
DRsp I(123)462d