OLG Düsseldorf - Urteil vom 29.09.2020
1 U 294/19
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1; VVG § 115 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
NZV 2021, 322
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 15.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 31/18

Schadensersatzansprüche aufgrund eines VerkehrsunfallsWarnung vor einer Schadensvergrößerung durch den GeschädigtenSekundäre Darlegungslast des Geschädigten im Rahmen von Mitverschulden

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2020 - Aktenzeichen 1 U 294/19

DRsp Nr. 2021/2687

Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls Warnung vor einer Schadensvergrößerung durch den Geschädigten Sekundäre Darlegungslast des Geschädigten im Rahmen von Mitverschulden

1. Hat der Geschädigte den ersatzpflichtigen Haftpflichtversicherer darauf hingewiesen, dass er bei der Ersatzbeschaffung seines Kfz zur Vermeidung von Nutzungsausfall- und Mietwagenkosten auf die Ersatzleistung angewiesen ist, beinhaltet dies eine allgemeine Warnung vor einer Schadensvergrößerung einschließlich der Entstehung von Finanzierungskosten (hier Darlehen und Restschuldversicherung).2. Die sekundäre Darlegungslast des Geschädigten im Rahmen des § 254 BGB geht nicht so weit, dass er von sich aus näher zu seiner finanziellen Situation oder zur Erforderlichkeit der Restschuldversicherung vortragen muss.3. Bei Geringverdienern, die keine banküblichen Sicherheiten für die Rückzahlung eines Kredits bereitstellen könnten, erscheint nachvollziehbar, dass Konsumentenkredite regelmäßig nur unter der Verpflichtung zum Abschluss einer den Kredit verteuernden Restschuldversicherung bewilligt werden.

Tenor