OLG Bremen - Urteil vom 11.10.2007
2 U 117/01
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 ; BGB § 276 Abs. 2 ; BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 831 Abs. 1 ; BGB § 847 Abs. 1 Satz 1 (a.F.) ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 857
Vorinstanzen:
LG Bremen, vom 20.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 447/01

Schadensersatzansprüche aus einem Unfall beim Abladen einer schweren Maschine von einem Lkw

OLG Bremen, Urteil vom 11.10.2007 - Aktenzeichen 2 U 117/01

DRsp Nr. 2007/22331

Schadensersatzansprüche aus einem Unfall beim Abladen einer schweren Maschine von einem Lkw

»1. Wird eine für eine Tischlerei bestimmte Bandsäge mit einem Lastkraftwagen angeliefert und soll sie dort von der Ladefläche des Fahrzeugs mittels einer Seilwinde und eines Hubwagens abgesetzt werden, wobei der Fahrer des Lastkraftwagens schon vor Antritt der Fahrt davon ausgegangen ist, er werde den Abladevorgang allein bewältigen, so obliegt es ihm, dafür Sorge zu tragen, dass der Betriebsinhaber - oder eine sonstige Person - sich während dieses Vorgangs nicht im Gefahrenbereich aufhält. 2. Begibt sich der Betriebsinhaber unaufgefordert vor Beginn des Abladevorgangs auf die Ladefläche des Kraftfahrzeugs und verweilt er dort auch während dieses Vorgangs, so trifft ihn bei einem Unfall, der für ihn zu nicht unerheblicher körperlicher Schädigung führt, ein hälftiges Mitverschulden.