Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 09.11.2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
aa)215,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 29.10.2016, sowie weitere Zinsen in genannter Höhe aus 6.373,39 € für den Zeitraum vom 11.05.2016 bis 14.07.2016 und aus 3.406,39 € für den Zeitraum 15.07.2016 bis 24.08.2016,
bb) cc) b) 2. 3. 4.
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