OLG Zweibrücken - Urteil vom 21.12.2020
1 U 108/19
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; BGB § 840;
Vorinstanzen:
LG Frankenthal, vom 10.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 305/17

Schadensersatzansprüche nach einem VerkehrsunfallAbrupter Fahrspurwechsel auf einer BABAusweichen eines von einer Beschleunigungsspur einscherenden FahrzeugsHaftung des EinscherendenAtypizität eines Geschehens

OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.12.2020 - Aktenzeichen 1 U 108/19

DRsp Nr. 2021/4267

Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Abrupter Fahrspurwechsel auf einer BAB Ausweichen eines von einer Beschleunigungsspur einscherenden Fahrzeugs Haftung des Einscherenden Atypizität eines Geschehens