LG Dortmund, vom 09.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 41/19
Schadensersatzansprüche nach einem VerkehrsunfallMitverschulden des GeschädigtenBerücksichtigung einer Betriebsgefahr
OLG Hamm, Urteil vom 30.09.2020 - Aktenzeichen 11 U 15/20
DRsp Nr. 2021/4053
Schadensersatzansprüche nach einem VerkehrsunfallMitverschulden des GeschädigtenBerücksichtigung einer Betriebsgefahr
Ein Fahrzeugführer muss seine Geschwindigkeit nicht drosseln, solange keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Fußgänger die Straße queren wird, ohne auf den Vorrang des fließenden Verkehrs zu achten.
Tenor
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