OLG Düsseldorf - Grundurteil vom 24.11.2020
1 U 63/20
Normen:
ZPO § 303; ZPO § 304;
Fundstellen:
MDR 2021, 416
NJW-RR 2021, 483
NZV 2021, 323
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 02.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 295/17

Schadensersatzansprüche nach einem VerkehrsunfallMitverschulden eines GeschädigtenStark eigengefährdendes Verhalten

OLG Düsseldorf, Grundurteil vom 24.11.2020 - Aktenzeichen 1 U 63/20

DRsp Nr. 2021/1731

Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Mitverschulden eines Geschädigten Stark eigengefährdendes Verhalten

Gegenüber dem unfallursächlichen Aufmerksamkeits- und Reaktionsverschulden des Pkw-fahrers wiegt auch ein stark eigengefährdendes Verhalten des durch den Unfall schwer verletzten Helfers, der ein wegen eines anderen Unfalls aufgestelltes, dann aber umgestürztes Warndreieck wieder aufstellt und hierzu die Fahrbahn betritt, deutlich weniger schwer (1/3).

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Grund- und Teilurteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Mönchengladbach vom 02. März 2020 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage ist hinsichtlich der geltend gemachten Zahlungsansprüche dem Grunde nach zu 2/3 gerechtfertigt, hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/3.