OLG Brandenburg - Beschluss vom 12.07.2022
12 U 203/21
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2; StVG § 9; BGB § 254 Abs. 1; StVO § 20 Abs. 4; StVO § 25 Abs. 3;
Fundstellen:
NZV 2023, 227
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 05.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 291/20

Schadensersatzansprüche nach einem VerkehrsunfallZu berücksichtigendes Mitverschulden eines GeschädigtenErhöhte Betriebsgefahr eines Lkw mit Anhänger

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.07.2022 - Aktenzeichen 12 U 203/21

DRsp Nr. 2022/13176

Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Zu berücksichtigendes Mitverschulden eines Geschädigten Erhöhte Betriebsgefahr eines Lkw mit Anhänger

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufungen der Parteien gegen das am 05.11.2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Neuruppin, Az. 5 O 291/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2; StVG § 9; BGB § 254 Abs. 1; StVO § 20 Abs. 4; StVO § 25 Abs. 3;

Gründe:

I.

Die am ... 2005 geborene Klägerin macht Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall am ... 2019 gegen 15:43 Uhr in Sch... geltend. Der Beklagte zu 1 war Halter des polnischen Lkw-Zugs mit dem amtlichen Kennzeichen .... nebst Anhänger mit dem amtlichen Kennzeichen ... . Das Fahrzeug ist bei der ... haftpflichtversichert.