Die Berufung des Klägers gegen das am 06.02.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach - Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Der Kläger macht gegen den Beklagten Schadensersatzansprüche mit der Begründung geltend, dieser habe in dem Berufungsverfahren
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