Schadensminderung bei geringer Mietwagennutzung

 

 

 

Herrn/Frau

Name

Straße, Hausnr./Postfach

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Ort, Datum

Unfall vom ...

Sehr geehrte(r) ...,

ich möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass selbst dann, wenn der Unfall allein durch Ihren Unfallgegner verursacht wurde, Sie die sogenannte Schadensminderungspflicht beachten müssen. Danach sind Sie gehalten, den Schaden soweit zumutbar abzuwenden oder gering zu halten und die Gegenseite auch auf die Gefahr des Eintritts eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam machen.

Von der Benutzung eines Mietwagens sollte Abstand genommen werden, wenn der voraussichtliche Fahrbedarf so gering ist, dass bei gleicher Fahrtstrecke die Kosten bei Inanspruchnahme eines Taxis geringer wären (z.B. bei voraussichtlichem Fahrbedarf von nur 20 km pro Tag).  

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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