Der verkaufte Wagen ist auf der Überführungsfahrt bei einem Kilometerstand von 30 km von hinten angefahren und bei eingelegtem Gang weitergeschoben worden. Nach der Art des Unfallherganges und der Deformierung der Karosserie muß mit sogenannten Stauchungsschäden gerechnet werden, die nur unter Verwendung von Spezialeinrichtungen und optischen Vermessungsinstrumenten erkannt und behoben werden können. ... Die Kosten der Instandsetzung des Wagens werden sich bei Einschaltung des Herstellerwerks auf 1.678 DM belaufen. Sie erhöhen sich auf 30 % des Neuwertes des Wagens, wenn eine Neulackierung des ganzen Fahrzeugs vorgenommen wird, was das Berufungsgericht als angemessen ansieht. Auch nach sorgfältiger Reparatur ist es nicht auszuschließen, daß bei dem Wagen verdeckte technische Mängel zurückbleiben.
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