Schadensregulierung durch den Inhaber eines Mietwagenunternehmens als unerlaubte Rechtsberatung
BGH, Urteil vom 18.04.1967 - Aktenzeichen VI ZR 188/85
DRsp Nr. 1994/5995
Schadensregulierung durch den Inhaber eines Mietwagenunternehmens als unerlaubte Rechtsberatung
1. Der Inhaber eines Mietwagenunternehmens oder einer Kraftfahrzeuginstandsetzungswerkstatt, der es geschäftsmäßig übernimmt, für unfallgeschädigte Kunden die Schadensregelung durchzuführen, bedarf der Erlaubnis nach dem RBerG. 2. Das gilt auch dann, wer er sich die Schadensersatzforderungen erfüllungshalber abtreten läßt und die eingezogenen Beträge auf seine Forderungen an die Kunden verrechnet. Ohne die behördliche Erlaubnis ist die Forderungsabtretung nichtig.