Autoren: Fellmann/Zimmer |
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sogenannte Schadensregulierungsbüros zu beauftragen. Diese rechnen nicht nach Stunden ab, sondern verlangen einen bestimmten Prozentsatz von dem Betrag, der von der Gegenseite als Schadensersatz gezahlt wird.
Sollte eine außergerichtliche Klärung nicht möglich sein, so müssen jedoch auch diese Schadensregulierungsbüros Anwälte einschalten, da eine Vertretung vor Gericht durch die Schadensregulierungsbüros nicht möglich ist.
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