SchlHOLG - Beschluss vom 02.04.2014
1 Ss OWi 59/14
Vorinstanzen:
AG Lübeck, vom 17.01.2014

SchlHOLG - Beschluss vom 02.04.2014 (1 Ss OWi 59/14) - DRsp Nr. 2014/9301

SchlHOLG, Beschluss vom 02.04.2014 - Aktenzeichen 1 Ss OWi 59/14

DRsp Nr. 2014/9301

Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an dieselbe (§ 79 Abs. 6 OWiG) Abteilung des Amtsgerichts Lübeck zurückverwiesen.

Gründe

Das angefochtene Urteil ist aufgrund lückenhafter, die Verurteilung nicht tragender Feststellungen auf die erhobene Sachrüge hin aufzuheben. Unter Beschränkung auf die wesentlichen Punkte hat die Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig- Holsteinischen Oberlandesgericht hierzu in ihrer an den Senat gerichteten Antragsschrift u. a. ausgeführt: