SchlHOLG - Urteil vom 05.03.1974 (9 U 88/73) - DRsp Nr. 1994/13890
SchlHOLG, Urteil vom 05.03.1974 - Aktenzeichen 9 U 88/73
DRsp Nr. 1994/13890
Wird bei dem Unfall ein Kfz beschädigt, das der Eigentümer im Zusammenhang mit einem bereits abgeschlossenen Neuwagenkauf dem Verkäufer vereinbarungsgemäß in Zahlung geben wollte, so hat der Schädiger den aus dem Fehlschlagen der Anrechnungsvereinbarung entgangenen Gewinn auch dann zu ersetzen, wenn die Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens zu dem vereinbarten Preis einen Verstoß gegen das RabG darstellte.