SchlHOLG - Urteil vom 05.09.1983
1 Ss 331/83
Normen:
StPO § 331 Abs. 1, § 358 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
VRS 65, 386

SchlHOLG - Urteil vom 05.09.1983 (1 Ss 331/83) - DRsp Nr. 1994/13857

SchlHOLG, Urteil vom 05.09.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 331/83

DRsp Nr. 1994/13857

1. Das Gericht darf bei alleinigem Rechtsmittel des Angeklagten erstmals ein Fahrverbot verhängen, wenn es die Tagessatzzahl der Geldstrafe herabsetzt. 2. Ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot kommt hierbei nur in Betracht, wenn das Maß der im ersten Urteil festgesetzten Tatschuld überschritten wird.

Normenkette:

StPO § 331 Abs. 1, § 358 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen
VRS 65, 386