SchlHOLG - Urteil vom 26.04.1977
9 U 92/75
Normen:
ZPO § 286 ;
Fundstellen:
VersR 1978, 353

SchlHOLG - Urteil vom 26.04.1977 (9 U 92/75) - DRsp Nr. 1994/13882

SchlHOLG, Urteil vom 26.04.1977 - Aktenzeichen 9 U 92/75

DRsp Nr. 1994/13882

Der Anscheinsbeweis spricht für ein Verschulden des Kraftfahrers, der infolge einer Notbremsung auf die linke Fahrbahnseite gerät und dort mit einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug zusammenstößt. Er ist allenfalls dadurch zu erschüttern, daß der Kraftfahrer den Beweis dafür führt, daß ihn an der Notbremsung kein eigenes Verschulden trifft.

Normenkette:

ZPO § 286 ;
Fundstellen
VersR 1978, 353