Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil mit den jeweils zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben,
1.hinsichtlich der Verurteilung wegen "vorsätzlichen Duldens des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne den erforderlichen Versicherungsschutz"; insoweit wird der Angeklagte auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat, freigesprochen;
2.im Schuldspruchs wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Nötigung (zweite Tat vom 2. Mai 2012),
3. II.
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