OVG Bremen - Beschluss vom 24.08.2023
2 LA 163/23
Normen:
AufenthG § 15a Abs. 4 S. 1; AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4; BGB § 1597a; EMRK Art. 8; GG Art. 6;
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 10.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 299/22

Schlüssige Darlegung einer tatsächlichen engen persönlichen Beziehung zwischen einem Kleinkind und einem Mann bei noch nicht wirksamer Vaterschaftsanerkennung im Sinne eines Familienlebens nach Art. 8 EMRK; Schlüssige Darlegung des Scheiterns des Aufbaus einer tatsächlichen engen persönlichen Beziehung zwischen einem Kleinkind und einem möglichen Vater trotz nachhaltiger Bemühungen der Betroffenen an ihnen nicht zurechenbaren Gründen

OVG Bremen, Beschluss vom 24.08.2023 - Aktenzeichen 2 LA 163/23

DRsp Nr. 2023/11369

Schlüssige Darlegung einer tatsächlichen engen persönlichen Beziehung zwischen einem Kleinkind und einem Mann bei noch nicht wirksamer Vaterschaftsanerkennung im Sinne eines "Familienlebens" nach Art. 8 EMRK; Schlüssige Darlegung des Scheiterns des Aufbaus einer tatsächlichen engen persönlichen Beziehung zwischen einem Kleinkind und einem möglichen Vater trotz nachhaltiger Bemühungen der Betroffenen an ihnen nicht zurechenbaren Gründen

1. Zur schlüssigen Darlegung einer tatsächlichen engen persönlichen Beziehung zwischen einem Kleinkind und einem Mann, dessen Vaterschaftsanerkennung noch nicht wirksam ist, im Sinne eines "Familienlebens" nach Art. 8 EMRK.2. Zur schlüssigen Darlegung, dass der Aufbau einer tatsächlichen engen persönlichen Beziehung zwischen einem Kleinkind und einem möglichen Vater trotz nachhaltiger Bemühungen der Betroffenen an ihnen nicht zurechenbaren Gründen gescheitert ist.

Tenor

Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 10. Mai 2023 zuzulassen, wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 2500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

AufenthG § 15a Abs. 4 S. 1; AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4; BGB § 1597a; EMRK Art. 8; GG Art. 6;

Gründe