Autor: Göppl |
Schmerzensgeld wird grundsätzlich gezahlt, wobei eine Abstufung nach Schwere der Verletzung erfolgt. Die Schmerzensgeldbeträge liegen deutlich niedriger als in Deutschland. In Betracht kommen Entschädigungsleistungen für körperliche Schmerzen, psychische Schmerzen sowohl wegen verminderter allgemeiner Lebensaussichten wegen Angst vor den Unfallfolgen, psychische Schmerzen wegen verbleibender körperlicher Schäden wie Narben und Amputationen, als auch wegen des Verlusts naher Angehöriger.
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