Schmerzensgeld

Autor: Göppl

Eine Entschädigung für den immateriellen Schaden wird unter der Voraussetzung geleistet, dass die unfallbedingten Verletzungen zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt haben und vor allem und zusätzlich auch dann, wenn ein Dauerschaden verblieben ist, der die Beeinträchtigung der Lebensführung bewirkt hat. Zudem müssen sie schuldhaft verursacht worden sein.

Die Bemessung erfolgt durch die weißrussischen Gerichte.