Herrn/Frau
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Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
infolge der Beschädigung Ihres Fahrzeugs wird voraussichtlich eine Ganzlackierung erforderlich.
Der hierdurch gegenüber dem bisherigen Zustand entstehende Mehrwert des Fahrzeugs ist nach der Rechtsprechung auszugleichen, sogenannter Abzug "neu für alt".
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