OLG Saarbrücken - Urteil vom 17.07.2007
4 U 338/06
Normen:
BGB § 253 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 1; BGB 823 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1; StVG 18 StVG; StVO § 9; StVO § 20;
Fundstellen:
MDR 2008, 261
MDR 2008, 261
OLGReport-Saarbrücken 2008, 2
OLGReport-Saarbrücken 2008, 2
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 03.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 481/04

Schutzbereich des § 20 StVO; Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem an einem haltenden Linienbus vorbeifahrenden PKW und einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Geschädigten in Höhe von 40 %

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.07.2007 - Aktenzeichen 4 U 338/06

DRsp Nr. 2007/22733

Schutzbereich des § 20 StVO; Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem an einem haltenden Linienbus vorbeifahrenden PKW und einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Geschädigten in Höhe von 40 %

1. Die Schutzvorschrift des § 20 StVO umfasst den gesamten Haltevorgang eines Busses an der Haltestelle inklusive der An- und Abfahrphase, die sich zeitlich und räumlich unmittelbar anschließt. Die Sorgfaltspflichten des § 20 Abs. 1 StVO bestehen daher auch noch, wenn der Bus bereits wieder angefahren ist und bereits ein paar Meter zurückgelegt hat. 2. a) Vorsichtiges Vorbeifahren nach § 20 StVO setzt eine mäßige Geschwindigkeit voraus. Eine Geschwindigkeit von 50 km/h ist deutlich zu hoch.

b) Den Fahrer des PKW, der § 20 Abs. 1 StVO verletzt, trifft ein überwiegendes Verschulden (hier: 60 %). 3. 9000 EUR Schmerzensgeld unter Berücksichtigung einer Mithaftungsquote von 40 % für einen 16-jährigen Mann (Fußgänger), der bei einem Verkehrsunfall eine stark dislozierte Unterschenkelfraktur links erlitt. 80 Tage stationäre Behandlung (fünf KH-Aufenthalte, osteosynthetische Erstversorgung mittels Unterschenkelnagelung) mit insgesamt 10 Operationen; Komplikationen wegen einer Keiminfektion; zwischendurch Reha-Maßnahmen.