Sicherungspflichten des Eisenbahnunternehmens zum Schutz der ein- und aussteigenden Fahrgäste: Gefahren durch Zwischenräume zwischen Bahnsteigkante und Wagentüren sowie durch den Tür-Schließmechanismus
OLG Koblenz, Urteil vom 08.02.1999 - Aktenzeichen 12 U 1934/97
DRsp Nr. 2004/1451
Sicherungspflichten des Eisenbahnunternehmens zum Schutz der ein- und aussteigenden Fahrgäste: Gefahren durch Zwischenräume zwischen Bahnsteigkante und Wagentüren sowie durch den Tür-Schließmechanismus
Grenzen der deliktsrechtlichen Pflicht des Eisenbahnunternehmers zur Sorge für die Sicherheit der Bahneinrichtungen - so auch im Hinblick auf den Schließmechanismus der Wagen.