Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein vom 3. Januar 2020 geändert:
Die Zwangsvollstreckung aus der durch das Amtsgericht - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein unter dem 29. August 2019 erteilten vollstreckbaren Ausfertigung zu dem in der nichtöffentlichen Sitzung vor dem Familiengericht am 25. Februar 2019 abgeschlossenen Vergleich wird eingestellt.
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