Autor: Schaefer |
Schmerzensgeldrenten sind nicht einkommensteuerpflichtig (BFH, Urt. v. 25.10.1994 -
Hinweis:
Die Schmerzensgeldzahlung erhält der Geschädigte direkt (- Variante: wird auf das Anderkonto des Rechtsanwalts gezahlt, die Hebegebühr trägt gleichfalls die XY-Versicherung -) auf das Konto des Mandanten - Kontoangaben ...; das Anwaltshonorar wird direkt und ausschließlich auf das Geschäftskonto der Rechtsanwalt-Kanzlei gezahlt. |
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