BayObLG - Beschluß vom 09.05.1985
RReg 2 St 75/85
Normen:
StGB § 44 ;
Fundstellen:
VRS 69, 281
ZfS 1985, 221

Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs

BayObLG, Beschluß vom 09.05.1985 - Aktenzeichen RReg 2 St 75/85

DRsp Nr. 1998/9405

Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs

Eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begeht, wer das Fahrzeug zur Vorbereitung oder Durchführung der Straftat oder zu deren Ausnutzung oder Verdeckung einsetzt.

Normenkette:

StGB § 44 ;
Fundstellen
VRS 69, 281
ZfS 1985, 221