Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs
BayObLG, Beschluß vom 09.05.1985 - Aktenzeichen RReg 2 St 75/85
DRsp Nr. 1998/9405
Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs
Eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begeht, wer das Fahrzeug zur Vorbereitung oder Durchführung der Straftat oder zu deren Ausnutzung oder Verdeckung einsetzt.