Straßenbau in potentiellem EU-Vogelschutzgebiet - Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; IBA-Verzeichnis 2002; potenzielles FFH-Gebiet; Gebietsauswahl; Auswahlkriterien; Vertretbarkeitskontrolle; Alternativlösung; zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses; Kohärenzschutz; fachplanerische Abwägung; Belange des Naturschutzes; Kulturlandschaft; Landschaftsbild; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
BVerwG, Urteil vom 15.01.2004 - Aktenzeichen 4 A 11.02
DRsp Nr. 2004/5361
Straßenbau in potentiellem EU-Vogelschutzgebiet - Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; IBA-Verzeichnis 2002; potenzielles FFH-Gebiet; Gebietsauswahl; Auswahlkriterien; Vertretbarkeitskontrolle; Alternativlösung; zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses; Kohärenzschutz; fachplanerische Abwägung; Belange des Naturschutzes; Kulturlandschaft; Landschaftsbild; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
»1. Die Identifizierung europäischer Vogelschutzgebiete nach Art. 4 Abs. 1 Satz 4 der Vogelschutzrichtlinie in den Bundesländern hat sich ausschließlich an ornithologischen Kriterien zu orientieren. Als Orientierungshilfe dient das IBA-Verzeichnis 2002. Es nimmt nicht für sich in Anspruch, dass sämtliche Gebietsteile, die von der Bezeichnung eines Landschaftsraums erfasst werden, unter Schutz zu stellen sind.
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