BVerwG - Urteil vom 09.11.2000
4 A 51.98
Normen:
FStrG §§ 4, 17 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BRS 63, 131
NZV 2001, 182
UPR 2001, 156

Straßenplanungsrecht - Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard; Kostengesichtspunkte.

BVerwG, Urteil vom 09.11.2000 - Aktenzeichen 4 A 51.98

DRsp Nr. 2001/4905

Straßenplanungsrecht - Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard; Kostengesichtspunkte.

»1. Der Träger der Straßenbaulast hat bei der Errichtung von Bauten in Konkretisierung des § 4 FStrG eigenverantwortlich zu bestimmen, welcher Sicherheitsstandard angemessen ist, um im Einzelfall Sicherheitsrisiken auszuschließen. 2. Das Interesse, den finanziellen Aufwand für den Straßenbau gering zu halten, gehört zu den öffentlichen Belangen, denen in der planerischen Abwägung Rechnung zu tragen ist.«

Normenkette:

FStrG §§ 4, 17 Abs. 1 S. 2;

Gründe:

I.